Hallo,
ich habe bei Einreichung des Scheidungsantrages keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, weil ich der Meinung war, dass ich mit ca. 1.500 € netto die "normalen" Scheidungskosten schon irgendwie zahlen kann.
Jetzt ist es aber so, dass die Scheidungskosten höher werden als erwartet, weil mein Ex und ich uns wegen unserem Haus nicht einigen konnten (er will das Haus behalten, kann mich aber nicht auszahlen, ich will verkaufen) und wir das jetzt auch über unsere Anwälte regeln müssen :-( Jetzt kommen deswegen für mich nochmal ca. 2.200 € Anwaltskosten dazu.
Meine Frage ist, ob ich für den "zweiten" Teil separat noch Prozesskostenhilfe beantragen kann? Würde ich die überhaupt bekommen bei meinem Verdienst? Ich komme im Moment gerade so über die Runden, weil ich jeden Monat noch einen Teil für das Haus mit zahle. Ich habe keine Ahnung, wie ich die zusätzlichen Anwaltskosten aufbringen sollte.
Wenn ich - was nicht so ausgeschlossen ist - wegen Hausversteigerung irgendwann in die Inso muss, fallen da Anwaltskosten auch mit rein?


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