Hallo zusammen,
weiß jemand von euch wann ein Einschreiben m. Rückschein an eine Behörde als zugestellt gilt?
Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden, was auf meinen, folgenden Fall zutrifft.
Am 28. Dezember habe ich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Kinderkasse geschickt. Der Fristablauf für mein Anliegen war der 31. Dez.
Der Postbeamte sagte mir, dass das Einschreiben wahrscheinlich am nächsten Tag oder spätestens am übernächsten Tag - das wäre dann der 30. Dez. gewesen - bei der Behörde eingehen würde.
Ich erhielt den Rückschein mit Annahmevermerk. Demnach haben sie den Brief am 2. Januar entgegengenommen. (Vermutlich waren alle schon im Urlaub, oder die Post hat´s versemmelt.)
Heute kam der Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wurde, weil die Frist am 31. Dezember abgelaufen sei.
Alles was ich bislang an Infos gefunden habe ist, dass ein von seiten der Behörden abgeschicktes Einschreiben am dritten Tag als zugestellt gilt. Wird hier vielleicht mit zweierlei Maß gemessen?
Es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße Lena


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