@andreas
Na also Guten Morgen aus Deutschland - der Beitrag ist aber nicht Dein Niveau, sieht ja aus als hätte da was abgefärbt von sonja dingsbums und Du fängst jetzt auch mit dem dengen an

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Im Übrigen stimmt das auch so pauschal sachlich nicht so ganz.
Richtig ist: Die Eltern haften nur bis in Höhe der Grundschuld.
Da kommen aber noch die dinglichen Zinsen drauf, so dass im Vollstreckungsfall bei längerer Verfahrensdauer durchaus auch der Fall eintreten kann, dass die Bank sich hier voll befriedigen kann.
Denn die Grundschulden waren am Anfang zwar nur 50% des ursprünglichen Darlehens, sie haften jedoch für die gesamte aktuelle Rest-Verbindlichkeit, soweit sie samt Verzinsung hinreichen, nicht nur für eine 50%-Quote.
Schönen Gruss...
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