Nehmen wir an ich habe im Hauptdarlehen die Lohnabtretungsklausel mit drin aber jetzt erst festgestellt, dass im Arbeitsvertrag steht: "Die Abtretung des Gehaltes an Dritte ist ausgeschlossen".
Hätte ich mich dann damals bei Unterschrift des Darlehenvertrages "strafbar" gemacht?
Wenn die Offenbarung vom AG abgelehnt wird, wie reagieren dann idR die GL?


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