Liebe Kollegen,
eine Richterin bei unserem Insolvenzgericht kommt nun immer häufiger und moniert bei der Insolvenzantragsstellung, dass in der Anlage 6 kein Forderungsgrund eingetragen ist.
Aus der Inso § 305 Abs. 1 Nr. 3 kann ich dies nicht herauslesen und auch im Frankfurter Kommentar wird dies nicht explizit bzw. gar nicht benannt.
Besteht zur Angabe der Forderungsgründe eine Pflicht???
Freundliche Grüße
Florian Hülck


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