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Thema: Durchsuchungsbeschluss

  1. #1
    Stammposter
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    Standard Durchsuchungsbeschluss

    Vielleicht kann mir einer von euch helfen letzens war der Gerichtsvollzieher bei mir und leider war ich nicht zu Hause. Im Briefkasten lag ein Zettel mit dem er bekannt gab das er einen Durchsuchungsbeschluss erwirken will.
    Ich versuche ihn seid Tagen telefonisch zuerreichenund jedesmal ist er nicht zu erreichen. Seine Kollege kann mir keine Auskunft geben. Der hat auch ganz merkwürdige Sprchzeiten von 7- 8.30 Uhr und wenn ich bei ihm im Büro bin ist er schon Unterwegs. Selbst meine Schuldnerberatung sagte zu mir sie können ihn nicht erreichen.
    Finde ich alles Merkwürdig weil andere Gerichtsvollzieher gaben mir einen 2 Termin an dem ich Anwesend war. Wie läuft so ein Durchsuchungsbeschluss ab. Ich kann doch jetzt nicht rund um die Uhr Zuhause sein und warten bis er wieder vor der Tür steht, obwohl er weiss das ich nicht zahlen darf derzeit weil bei mir die privateinsolvenz eingeleitet wird. Und eine eidesstattliche Versicherung habe ich auch schon abgegeben.

  2. #2
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    Standard

    wenn dein verfahren schon eröffnet ist gib ihm das aktenzeichen. dann herscht vollstreckungsverbot.

    solange das verfahren noch nicht eröffnet wurde darf vollstreckt werden.
    du kannst ihn schriftlich mitteilen das du derzeit dein inso verfahren vorbereitest und in kürze den antrag einreichen wirst.
    ob das was hilft??????

    wenn der den durchsuchungsbeschluss hat darf er in deine wohnung auch wenn du nicht da bist.
    er wird dann die tür durch einen schlüsseldienst öffnen lassen und die wohnung nach pfändbarem durchforsten.
    CrazyOssi, die NICHT aussem Oschte kommt.
    Ostfriese! das höchste was ein Mensch werden kann.!
    PS: Ich gebe nur meine Meinung und / oder persönliche erfahrungen eines langen Schuldnerlebens wieder.

  3. #3
    Stammposter Avatar von Bankkaufmann
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    Standard

    Hallo Shiva2204,

    wieso warst du nicht da, der Gerichtsvollzieher kündigt sich immer schriftlich an ?!?

    Wenn du ihn telefonisch nicht erreichen kannst, schreib ihn an und biete ihm einen neuen Termin an.

    Er wird sonst die Wohnung mit Hilfe eines Schlüsseldienstes öffnen lassen, wenn du bei seinem nächsten Besuch nicht öffnest.

    Gruß

    Bankkaufmann
    Banker lesen gründlicher als Bücherliebhaber, denn sie wissen genau, was für Nachteile aus flüchtiger Lektüre entstehen können.

    ( Bertolt Brecht (1898-1956), dt. Dramatiker und Dichter )

  4. #4
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    Es gibt auch Gerichtsvollzieher, die sich nicht ankündigen, einer meinte mal zu mir, er kommt immer ohne sich anzukündigen vorbei.
    Und wenn man dann mal nicht da war lag auch gleich so ein Schreiben im Briefkasten. Es gibt leider nicht nur nette GV.

  5. #5
    Stammposter Avatar von konsumbefreit
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    Don't feed the troll!

    Zitat Zitat von Bankkaufmann Beitrag anzeigen
    (...)der Gerichtsvollzieher kündigt sich immer schriftlich an ?!?(...)

    Woher nimmst Du die Gewissheit er täte das immer? Diese Aussage ist falsch.

    Das ist ganz sicher nicht so, bei mir tat es es noch nie einer.
    Manchmal gibt er einen Termin für den zweiten Besuch vor, das war es aber auch.

    Nachtrag: Wäre ich selbst ein Gerichtsvollzieher, würde ich mich ganz sicher auch nicht anmelden. Die Gründe dürften auf der Hand liegen. Tut er es, dürfte es eher mit seiner Überlastung und einer Begrenzung auf strikte Abarbeitung zu tun haben.
    Geändert von konsumbefreit (21.06.2012 um 15:55 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Bankkaufmann Beitrag anzeigen
    Hallo Shiva2204,

    wieso warst du nicht da, der Gerichtsvollzieher kündigt sich immer schriftlich an ?!?

    Wenn du ihn telefonisch nicht erreichen kannst, schreib ihn an und biete ihm einen neuen Termin an.

    Er wird sonst die Wohnung mit Hilfe eines Schlüsseldienstes öffnen lassen, wenn du bei seinem nächsten Besuch nicht öffnest.

    Gruß

    Bankkaufmann


    Bei mir hat sich noch nie einer schriftlich angekündigt. Schön wärs. Und ich war arbeiten. Woher sollte ich das wissen. Es kam wie immer nur ein Brief das ein Vollstreckungsbescheid gegen mich erhoben wird und das wars. Da steht weder wann die kommen noch welcher Gerichtsvollzieher kommt.


    Dann muss ich wohl solange zu Hause bleiben bis der endlich mal wieder kommt denn ich will nicht das meine Tür aufgebrochen wird.
    Geändert von Shiva2204 (21.06.2012 um 16:21 Uhr)

  7. #7
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    Die merkwürdigen Bürozeiten sind oft so, da die GV´s zu den anderen Zeiten in der Regel unterwegs sind. Normal muss er aber zu den angegebenen Zeiten erreichbar sein, wenn er nicht grad krank oder im Urlaub ist.
    Ansonsten gibts noch die "altmodische" Alternative eines Anschreibens, mit Bitte um Rückmeldung.

    Das sich GV´s grundsätzlich anmelden ist wohl so nicht richtig. Da tun wirklich nur die wenigsten. Meine ehemalige GV war auch immer sehr nett, dennoch kam sie nur unangemeldet, obwohl sie Kenntnis über meine Arbeitszeiten hatte und grundsätzlich umsonst kam. Sie hat dann aber immer ein Schreiben mit einem Alternativtermin hinterlassen und Ihre Handynummer.
    Das aber ein GV nach dem ersten erfolglosen Besuch gleich mit Durchsuchungsbeschluss droht, ist mir auch neu. Wenn der das wirklich immer so durchzieht, dann wäre es auch kein Wunder das er so gar nicht erreichbar ist, denn dann muss er ja massig zu tun haben. Der ansässige Schlüsseldienst dann aber auch .

  8. #8
    Stammposter Avatar von phoenix
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    das ist doch jetzt eher nebensächlich, ob der sich anmeldet oder nicht, wichtiger ist die Frage, ob er überhaupt darf - erstens wegen bereits abgegebener EV (wenn diese nicht länger als 3 Jahre zurückliegt) und dann bei bereits eingeleiteter Inso. Ich glaube, hier wäre es hilfreicher für den TE, wenn Infos kämen, wie dieses Ansinnen Durchsuchung abzuwenden ist.
    ~ rinasce piu gloriosa ~


  9. #9
    Stammposter Avatar von debtor
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    Lächeln

    Hallo Shiva2204,

    der Glaeubiger muss die richterliche Durchsuchungsanordnung beantragen. Den erforderlichen Antrag fuegt der Glaeubiger oft dem Vollstreckungsauftrag bereits prophylaktisch bei.

    Der Gerichtsvollzieher soll vor Oeffnung der Wohnung den Schuldner schriftlich zur Zahlung auffordern.
    Sincerely yours

    debtor


    Kenne Deinen Feind und kenne Dich selbst, und in hundert Schlachten wirst Du nie in Gefahr geraten. Kennst Du Deinen Feind nicht, aber Dich dafuer um so besser, sind die Aussichten auf Sieg oder Niederlage ungefaehr gleich. Bist Du ueber Deinen Feind und ueber Dich selbst im Unklaren, wirst Du sicher in jeder Schlacht in Gefahr sein. - Sun Wu

  10. #10
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    Standard

    Also ich würde heute ein Einschreiben dem Gerichtsvollzieher schicken in dem Du ihm einen Termin anbietet bzw.ihm wenn er verhindert ist ihm einen Rückruftermin anbietet zwecks Terminvereinbarung

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