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Thema: Wieso kein Eintrag mehr bei den Insolvenzbekanntmachungen???

  1. #1
    Stammposter
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    Standard Wieso kein Eintrag mehr bei den Insolvenzbekanntmachungen???

    Hallo an alle Foris:

    Habe heute einfach mal interessehalber wieder nachgesehen, ob man unter meinem Namen, meinem Bundesland und meiner Heimatstadt sehen kann als Gläubiger, dass mir letztes Jahr im Juli die RSB angekündigt worden ist.

    Pustekuchen, nichts steht da mehr, jetzt stelle ich mir halt die Frage, warum? Als ich vor ca. 1, 2 Monaten mal nachgesehen hatte, da stand noch dieser Eintrag drin.

    Klar, alle alten Gläubiger wissen ja, dass man in Inso ist, Neugläubiger gibt es nicht, aber es ist einfach nur eine Interessensfrage, da ich immer dachte, das bleibt so lange in den Insobekanntmachungen drin stehen, bis ein neuer Beschluss ergeht?

    Falls sich einer von den Erfahrenen unter Euch also damit auskennt, für Auskünfte bin ich dankbar.

  2. #2
    Stammposter Avatar von joshua64
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    Standard

    6 Monate nach Aufhebung des Verfahrens werden die Daten gelöscht. Kannst du aber auch dort unter " Häufige Fragen " nachlesen.
    Gruss

    joshua

    RSB am 15.01.2013 erteilt

    Gehasst
    Verdammt
    Vergöttert

  3. #3
    Stammposter Avatar von TimeBandit
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    Das ist nicht ganz korrekt: Die Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren (also auch die Ankündigung der RSB) werden spätestens sechs Monate nach Erteilung der RSB glöscht. Insofern sollte dieser Beschluß bei der TE also noch sichtbar sein.

    Ich tippe mehr auf einen Bedienungsfehler: @Traudi: Bist Du sicher, dass Du "Detailsuche" aktiviert hattest?

    Grüße
    Timebandit
    Der Dänemark den Räucherlachs - Norwegen seines Räuchergschmacks. Das Finnen auch die Schweden.

  4. #4
    Stammposter
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    Standard

    @ timebandit

    wenn eröffnung vor dem 01.07.2007 sogar nur ein monat.

    zitat insolvenzbekanntmachungen:

    Wann werden die Veröffentlichungen gelöscht?

    Nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) in der ab dem 01.07.2007 geltenden Fassung (BGBl. I S. 509) werden die Veröffentlichungen zu einem Verfahren spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Die Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Erteilung oder der Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
    Sonstige Veröffentlichungen werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

    Für Veröffentlichungen, die vor dem 01.07.2007 erfolgt sind, gelten dieselben Kriterien. Die Löschung erfolgt jedoch bereits nach einem Monat.

    zitat ende

    jedoch obliegt es nach meiner auskunft dem gericht wann die daten gelöscht werden.
    denn meine frau hat im dez. die rsb erlangt und es stehen noch alle sachen drin.

    auf anfrage teilte das gericht mit das die löschung in deren ermessen liegt.

    lg

    lena
    CrazyOssi, die NICHT aussem Oschte kommt.
    Ostfriese! das höchste was ein Mensch werden kann.!
    PS: Ich gebe nur meine Meinung und / oder persönliche erfahrungen eines langen Schuldnerlebens wieder.

  5. #5
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    An Euch drei@:

    Danke Ihr Lieben für Eure Auskünfte!
    Doch, ich weiß schon, wie man die Detailsuche aktiviert bis vor 1, 2 Monaten konnte ich da ja auch noch sehen, dass mir die RSB im Juli 2011 angekündigt worden ist. Wenn es danach ginge, dass nach spätestens 6 Monaten der Eintrag dort nicht mehr zu sehen ist, dann hätte man ja spätestens im Januar 2012 schon nichts mehr sehen können, aber bis Ende April 2012 war der Eintrag ja noch sichtbar, von daher hatte ich mich halt gewundert, aber wenn Ihr sagt, das ist so in Ordnung, dann will ich Euch das mal glauben.

    Ganz liebe Grüße
    Traudi

  6. #6
    Stammposter Avatar von Jade
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    Zitat Zitat von CrazyOssi Beitrag anzeigen

    auf anfrage teilte das gericht mit das die löschung in deren ermessen liegt.
    Das ist ja auch interessant. Nach welchem Prinzip das wohl erfolgt?
    Dann benötigt es doch wohl keiner Verordnungen nach § 3 mehr, oder?

  7. #7
    Stammposter Avatar von TimeBandit
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    Zitat Zitat von CrazyOssi Beitrag anzeigen
    @ timebandit

    wenn eröffnung vor dem 01.07.2007 sogar nur ein monat.
    Richtig, aber entscheidend ist in diesem Fall nicht, ob 1 oder 6 Monate, sondern, dass die fristgemäße Löschung erst nach Erteilung oder Versagung der RSB erfolgt. In dem hier diskutierten Fall geht es um den Beschluß zur Ankündigung der RSB. Und dieser ist Teil des RSB-Verfahrens, also müsste er auch bis mindestens 1 Monat (bei Altfällen) bzw. 6 Monate (bei aktuellen Verfahren) nach Erteilung der RSB noch sichtbar sein. Insofern - @Traudi - finde ich das keineswegs "so in Ordnung". Aber schaden tut's Dir ja auch nicht, oder?

    Grüße
    Timebandit
    Der Dänemark den Räucherlachs - Norwegen seines Räuchergschmacks. Das Finnen auch die Schweden.

  8. #8
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    Zitat Zitat von TimeBandit Beitrag anzeigen
    Richtig, aber entscheidend ist in diesem Fall nicht, ob 1 oder 6 Monate, sondern, dass die fristgemäße Löschung erst nach Erteilung oder Versagung der RSB erfolgt. In dem hier diskutierten Fall geht es um den Beschluß zur Ankündigung der RSB. Und dieser ist Teil des RSB-Verfahrens, also müsste er auch bis mindestens 1 Monat (bei Altfällen) bzw. 6 Monate (bei aktuellen Verfahren) nach Erteilung der RSB noch sichtbar sein. Insofern - @Traudi - finde ich das keineswegs "so in Ordnung". Aber schaden tut's Dir ja auch nicht, oder?

    Grüße
    Timebandit
    Guten Morgen Timebandit@:

    Habe jetzt aufgrund Deiner Aussage noch mal eben nachgekuckt...und man höre und staune, jetzt ist der Eintrag wieder da??? Vielleicht hat einfach nur das System bei den Insolvenzbekanntmachungen gesponnen, jetzt stimmts wieder.
    Ganz liebe Grüße und einen hoffentlich sonnigen Tag wünsche ich Dir/Euch.

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