Hallo Zusammen, ein Frage mit der Bitte um Hilfestellung: als Freiberufler muss ich leider, auf Grund geringer Umsätze in den letzten 8 Monaten und einer größeren Kundenpleite in die Privatinso gehen. Die eidesstattliche Versicherung habe ich vor 3 Wochen schon abgegeben. Die Insolventsunterlagen für eine Restschuldbefreiung wurden diese WO bei Gericht eingereicht. Mein Frage an das Forum. Auf Grund meines Einkommens aus 2009 und 2010 hat das FA eine EKS-Vorauszahlung für 2012 festgesetzt. Eine Quartalszahlung ist jetzt fällig und es wurde schon gemahnt. Da ich nicht genügend Einnahmen zu Zeit habe, kann ich diese nicht leisten. Habe ich eine Möglichkeit mit Nachweis über die eidesst. Versich. und den Inso-Antrag beim FA zu erreichen, dass diese Vorauszahlung zurückgenommen/geändert wird bzw. ist die EKS-Vorauszahlung überhaupt dann noch zu leisten? Würde mich über eine fachkundige Antwort freuen.


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