+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Vorauszahlung zur Einkommenssteuer bei Privatinso?

  1. #1
    Stammposter
    Registriert seit
    06.07.2012
    Beiträge
    1

    Standard Vorauszahlung zur Einkommenssteuer bei Privatinso?

    Hallo Zusammen, ein Frage mit der Bitte um Hilfestellung: als Freiberufler muss ich leider, auf Grund geringer Umsätze in den letzten 8 Monaten und einer größeren Kundenpleite in die Privatinso gehen. Die eidesstattliche Versicherung habe ich vor 3 Wochen schon abgegeben. Die Insolventsunterlagen für eine Restschuldbefreiung wurden diese WO bei Gericht eingereicht. Mein Frage an das Forum. Auf Grund meines Einkommens aus 2009 und 2010 hat das FA eine EKS-Vorauszahlung für 2012 festgesetzt. Eine Quartalszahlung ist jetzt fällig und es wurde schon gemahnt. Da ich nicht genügend Einnahmen zu Zeit habe, kann ich diese nicht leisten. Habe ich eine Möglichkeit mit Nachweis über die eidesst. Versich. und den Inso-Antrag beim FA zu erreichen, dass diese Vorauszahlung zurückgenommen/geändert wird bzw. ist die EKS-Vorauszahlung überhaupt dann noch zu leisten? Würde mich über eine fachkundige Antwort freuen.

  2. #2
    Praktiker
    Registriert seit
    13.08.2008
    Beiträge
    219

    Standard

    Hallo nogratis,

    ist inzwischen das Verfahren eröffnet und fand das Erstgespräch mit dem Verwalter statt?

    Die Frage dürfte wohl in diesem Gespräch beantwortet werden, denn die Frage von Vorauszahlungen hängt grundsätzlich erstmal davon ab, welche Entscheidung der Verwalter bzgl. der Selbständigkeit trifft - Freigabe oder Fortführung im Verfahren.

    Bei Freigabe ist es Deine Sache, Dich um die Selbständigkeit zu kümmern inkl. steuerlicher Fragen, bei Fortführung liegt dies in letzter Instanz beim Verwalter.

    Guß,
    kaalstraat

  3. #3
    Stammposter
    Registriert seit
    20.02.2006
    Beiträge
    1.596

    Standard

    Wenn für 2012 die Einkünfte erheblich niedriger liegen als für 2009 und 2010 und sich dadurch keine Steuer ergibt musst Du einen "Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf € 0,00" setzen und die voraussichtliche Einkommenshöhe belegen. Für die Höhe der Voraussetzung ist allein Deine Einkommenshöhe als Selbständiger maßgeblich. Die Inso oder die EV sind da völlig unbedeutend.
    Ansonsten empfiehlt es sich, eine Vorauszahlung zu leisten um nicht in 2013 von einer riesigen Nachzahlung erschlagen zu werden.
    Bei meinen Beiträgen handelt es sich nicht um Rechtsberatung, sondern um Lebensberatung

  4. #4
    Stammposter Avatar von zini
    Registriert seit
    12.03.2005
    Beiträge
    1.149

    Standard .

    hallo, wie jens schon geschrieben hat: antrag auf herabsetzung stellen und zusätzlich den 'antrag auf aussetzung der vollziehung' des ergangenen vorauszahlungsbescheides nicht vergessen.
    vg
    zini

    -------------------------------------------------

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.
    Albert Einstein

+ Antworten

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein