+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: KFZ anmelden/Schulden beim Finanzamt

  1. #1
    Stammposter Avatar von Akdil
    Registriert seit
    07.02.2007
    Beiträge
    1.050

    Standard KFZ anmelden/Schulden beim Finanzamt

    Hallo,

    ich warte auf die Nachricht nach § 200 Inso. Es soll wieder ein Kleinwagen beshafft werden, aus der Familie 10 Jahre alt aber noch gut in Schuss. Es bestehen Schulden beim FA, ist das ein Problem bei der Anmeldung des KFZ auf den Namen des Schuldners? Bin der Meinung hier mal so etwas gelesen zu haben, finde es nicht wieder.

    Gruß Akdil

  2. #2
    Stammposter
    Registriert seit
    03.05.2007
    Beiträge
    669

    Standard

    Wenn es sich bei den Schulden um KFZ Steuern handelt, gibt es probleme. Die sollten vorher beglichen sein.
    Hatte sonstige Schulden beim FA, und keinerlei Probleme bei der KFZ Anmeldung.
    Lieber pleite als garkein Geld.

  3. #3
    Stammposter Avatar von Akdil
    Registriert seit
    07.02.2007
    Beiträge
    1.050

    Standard

    Zitat Zitat von Holzbube Beitrag anzeigen
    Wenn es sich bei den Schulden um KFZ Steuern handelt, gibt es probleme. Die sollten vorher beglichen sein.
    Hatte sonstige Schulden beim FA, und keinerlei Probleme bei der KFZ Anmeldung.
    Nö, Schulden aus Steuererklärung, dann sollte es klappen. Danke.

  4. #4
    Stammposter
    Registriert seit
    02.12.2004
    Beiträge
    1.457

    Standard

    Hallo Akdil, kann ich auch so bestätigen.
    Ich war in der WVP mit einem 6-stelligen Bereich "Schulden" beim Finanzamt.

    2 Jahre vor meiner RSB zerlegte ich meinen Wagen in den Leitplanken. Ich meldete den "neuen" gebrauchten ohne Probleme an.

    FAST ohne Probleme ;-), denn jetzt haben die die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer, die ich denen jahrelang verweigert hatte

  5. #5
    Stammposter Avatar von Akdil
    Registriert seit
    07.02.2007
    Beiträge
    1.050

    Standard

    Hallo working-girl,
    das mit der Einzugsermächtigung stinkt mir auch. Hab hier mal gelesen, wenn man bei der Kontonummer einen Zahlendreher produziert, dann soll wieder ´ne Zahlungsauforderung vom FA kommen. Aber, ob´s stimmt und ob man das riskieren soll?
    LG Akdil

  6. #6
    Stammposter Avatar von Exberliner
    Registriert seit
    01.01.1970
    Ort
    Münsterland
    Beiträge
    9.896

    Standard

    Zitat Zitat von Akdil Beitrag anzeigen
    Hallo working-girl,
    das mit der Einzugsermächtigung stinkt mir auch. Hab hier mal gelesen, wenn man bei der Kontonummer einen Zahlendreher produziert, dann soll wieder ´ne Zahlungsauforderung vom FA kommen. Aber, ob´s stimmt und ob man das riskieren soll?
    LG Akdil
    Zahlendreher klappt nur in den seltensten Fällen.
    Lastschrifterlaubnis nach dem ersten Einzug widerrufen, Steuern sofort überweisen und schon bist Du aus dem LS-Verfahren raus.

    Gruß
    Exberliner
    Lassen sich die Umstände nicht mehr ändern, dann sollte man die Einstellung zu Ihnen ändern.

    Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequilla und Salz und ruf' mich an!

    Schuldnerzitat:"... teile ich mit, dass ich zur Abgabe der e.V. nicht erscheinen werde, denn ich besitze überhaupt nichts - nicht mal die Lust, den Termin wahrzunehmen."


    Im Übrigen ist dies keine Rechtsberatung im Sinne des § 1 RBerG, sondern nur das Mitteilen eigener leidvoller Erfahrungen.

  7. #7
    Stammposter Avatar von Akdil
    Registriert seit
    07.02.2007
    Beiträge
    1.050

    Standard

    Jepp, das ist doch mal wieder ´nen Tipp. Man muss sie austrixen. Alle möchten sie auf mein Konto zugreifen können/dürfen, aktuell jetzt sogar die Krankenkasse, den Selbstbehalt für ´ne Kur. Es sei fairerweise erwähnt, nur wenn ich das wünsche, steht ganz unten auf der Seite im Schwachdruck. Ich wünsche nicht!
    Danke Exi, LG, auch an Grisu.

    Akdil

  8. #8
    Stammposter Avatar von Exberliner
    Registriert seit
    01.01.1970
    Ort
    Münsterland
    Beiträge
    9.896

    Standard

    Danke für die Grüße, habe ich soeben weitergeleitet.

    Gruß
    Exberliner
    Lassen sich die Umstände nicht mehr ändern, dann sollte man die Einstellung zu Ihnen ändern.

    Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequilla und Salz und ruf' mich an!

    Schuldnerzitat:"... teile ich mit, dass ich zur Abgabe der e.V. nicht erscheinen werde, denn ich besitze überhaupt nichts - nicht mal die Lust, den Termin wahrzunehmen."


    Im Übrigen ist dies keine Rechtsberatung im Sinne des § 1 RBerG, sondern nur das Mitteilen eigener leidvoller Erfahrungen.

+ Antworten

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein