+ Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2
Ergebnis 11 bis 12 von 12

Thema: Schulden und Schufa - Fragen, wer kann helfen?

  1. #11
    Stammposter
    Registriert seit
    21.05.2008
    Beiträge
    101

    Standard

    *klopfklopf*

    Tschuldigung - ich störe eure Unterhaltung ja wirklich ungerne, aber das hilft gerade nicht wirklich weiter.

    Es sind ja wohl nicht nur zwei Einträge, sondern die sind auch noch von der Summe her völlig falsch.
    Rein rechnerisch sind die Summen, die eingetragen wurden, mehr als das Dreifache von dem, was eigentlich wirklich zu zahlen ist.
    Und ich denke, dass es schon einen Unterschied macht, ob da zwei Sachen drinnen stehen oder nur eine.
    Und ich denke auch, dass die Summe, die da drinnen steht, schon was ausmacht.
    Es ist wohl ein Unterschied, ob da z.B. 4000 Euro drinnen stehen, oder 13000 Euro - denke ich mir jedenfalls so.

  2. #12
    Stammposter Avatar von lohba
    Registriert seit
    19.02.2009
    Beiträge
    709

    Standard

    Moin,
    laßt Euch doch zunächst einmal eine Forderungsaufstellung zukommen. Daraus könnt Ihr ersehen, wie und woraus sich diese Summen zusammensetzen.
    Dann würde ich, wenn die Summen nicht korrekt sind, der Schufa eine Mitteilung machen, diesen Betrag zu hinterfragen und anschließend zu berichtigen.
    Ich denke aber auch, daß Euch die Schufa erst einmal gar nicht tangieren sollte - momentan ist sie das zunächst Unwichtige.
    Wenn Ihr die Forderungsaufstellung vom Inkasso habt, dann vergleicht die Summen (steht in der Forderung vom Inkasso auch der hohe Betrag?) und setzt Euch mit der Bank in Verbindung. Diese sollen Euch ebenfalls eine Forderungsaufstellung schicken und Ihr seht dann damit auch, woher der hohe Betrag kommt.
    Wenn Ihr das habt, dann kannst Du konkreter hier nachfragen, denn es gibt dann hier mit Sicherheit einige Experten, die Euch beim weiteren Vorgehen raten können.
    Das wäre jetzt mal so meine Meinung dazu. Eine Fordeurngsaufstellung steht Euch zu und die würde ich in jedem Fall jetzt erst einmal einfordern.
    Kurze, knappe, schriftliche Mitteilung reicht aus, daß Ihr zur Klärung des Sachverhaltes um Zusendung einer Forderungsaufstellung bittet innerhalb von 14 Tagen.
    Vielleicht gibt es hier unter dem Service evtl. sogar einen Vordruck dazu. Mußt mal nachsehen.
    LG

+ Antworten

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein