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Thema: Frage zur edv

  1. #1
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    Frage Frage zur edv

    Moin, ich habe eine frage.
    Und zwar habe ich am kommenden Montag eine abgabe zur erneuerung der edv.
    Nun habe ich heute eine jobzusage bekommen und es kann sehr gut sein das ich schon Montag da anfangen werde. Was mach ich nun ? Meinem neuen arbeitgeber bitten das ich erst dienstag anfangen kann? Wohl ehr weniger !

    Was kann ich da nun tun ? Ich habe echt keine idee. Und meinem neuen arbeitgeber wollte ich nun nicht sagen das ich schulden habe und am montag die edv nochmal abgeben muss. Ich bin echt froh das ich überhaupt eine jobzusagen bekommen habe.

    Habt ihr da ein Rat ?

  2. #2
    Stammposter Avatar von TimeBandit
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    Zitat Zitat von nadal Beitrag anzeigen
    Moin, ich habe eine frage.
    Und zwar habe ich am kommenden Montag eine abgabe zur erneuerung der edv.
    Man sagt heute nicht mehr EDV, sondern IT.

    Aber mal im Ernst: Was glaubst Du, was passieren wird, wenn Du die EV am Montag abgibst und wahrheitsgemäß die neue Arbeitsstelle angibst? Der Gläubiger wird vermutlich in kürzester Zeit eine Lohnpfändung veranlassen, dann erfährt Dein neuer Arbeitgeber eh von Deinen Schulden. Warum ihm also nicht gleich proaktiv reinen Wein einschenken?

    Grüße
    Timebandit
    Der Dänemark den Räucherlachs - Norwegen seines Räuchergschmacks. Das Finnen auch die Schweden.

  3. #3
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    Du meinst die EV (= eidesstattliche Versicherung) edv ist was anderes

    Solange da kein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt, muss das auch nicht in der EV angegeben werden.
    Ein "es könnte sein" ist nichts was man da angeben muss.

    Und solange da kein Arbeitsvertrag vorliegt, ist es auch besser die EV abzugeben, nicht danach.
    Mit einem Arbeitgeber der mitten im Monat Arbeitsbeginn möchte kann man sicher um einen Tag verhandeln, das würde ich in dem Fall tun.

  4. #4
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    Ev mein ich ja ^^ Völlig verplant.

    Was soll ich nun machen ? Ich kann wohl am Montag gar nicht zum Gerichtsvollzieher falls ich da arbeiten muss. Was kann ich da nun tun ??
    Kann man sich vor lohnpfändungen nicht schützen ? Genau wie beim p - konto, ist der freibetrag da nicht genau so hoch ?

  5. #5
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    Zitat Zitat von camilla Beitrag anzeigen
    Du meinst die EV (= eidesstattliche Versicherung) edv ist was anderes

    Solange da kein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt, muss das auch nicht in der EV angegeben werden.
    Ein "es könnte sein" ist nichts was man da angeben muss.

    Und solange da kein Arbeitsvertrag vorliegt, ist es auch besser die EV abzugeben, nicht danach.
    Mit einem Arbeitgeber der mitten im Monat Arbeitsbeginn möchte kann man sicher um einen Tag verhandeln, das würde ich in dem Fall tun.
    Ja das problem ist ich bin da morgen eingeladen um die Arbeitskleidung abzuholen. Desweiteren muss ich noch sämtliche sachen abgeben. Kann auch gut sein das ich morgen den Vertrag unterschreibe. Ich weiss nun echt nicht mehr weiter, am liebsten würde ich morgen früh schon die erneute ev abgeben aber das geht wohl nicht

  6. #6
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    Kann man mit dem Gerichtsvollzieher ein anderen Termin abmachen oder nicht ? Es ist die zweit ev die ich abgeben würde.

  7. #7
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    Natürlich kann man mit dem GV einen anderen Termin abmachen.
    Arbeitsantritt ist da ein sehr triftiger Grund.

    Problem: Dann hast Du schon einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, den Du angeben musst

  8. #8
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    Zitat Zitat von camilla Beitrag anzeigen
    Natürlich kann man mit dem GV einen anderen Termin abmachen.
    Arbeitsantritt ist da ein sehr triftiger Grund.

    Problem: Dann hast Du schon einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, den Du angeben musst
    Ist das denn ein so großes problem ? Was wären die nachteile ? Kann dann jeder Gläubiger sehen wo ich arbeite ? Ich kann mir nicht vorstellen das es eine rund "mail" gibt wo steht er hat eine neue ev abgegeben und er arbeitet dort... Oder ist es so ?

    Auf der einladung steht ein gläubiger der die neue ev wohl will, vilt sollte ich mich nach der neuen abgabe mal mit dem in verbindung setzen....

  9. #9
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    Wie wäre es denn wenn du dich VOR der Abgabe mit dem Gläubiger in Verbindung setzt? Vielleicht sieht er wenn du ihm ein konkretes Ratenzahlungsangebot unterbreitest von einer Lohnpfändung ab. Denn durch deine neue Arbeitsstelle wirst du sicher in der Lage sein Raten zu zahlen. Klar wird er sich dann die Lohnpfändung als Sicherheit behalten und sicher auch benutzen wenn du die Raten nicht zahlst, was du aber tun solltest.
    Aber immerhin sieht er dann das du versuchst deine Schulden zu begleichen.
    Wenn du vielleicht richtig Glück hast kommt er dir evt entgegen und bietet dir einen Vergleich an, ist mir mit einem Gläubiger schon so passiert.
    Aber wie gesagt ich würde nicht warten bis nach sondern schon vor der EV mit dem handeln.

    Mfg

    Cairns
    Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur

    Das Leben zwingt uns immer wieder in die Knie. Aber es lässt uns die Entscheidung ob wir wieder aufstehen oder liegen bleiben.

    Wenn du nicht das bekommst was du dir wünschst, dann lerne richtig zu wünschen

    Nicht Leben um zu Arbeiten!!
    Arbeiten um zu Leben!!!
    Nur geht das in Deutschland noch???

    Ich gebe hier keine Rechtsberatung, sondern schildere nur meine leidvollen Erfahrungen

  10. #10
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    Aber ev muss ich ja troz allem abgeben richtig ? Die letzte ist ca. 3 jahre her und irgendwo habe ich mal gelesen das sie dann erneurt werden muss. Aber sollt ich mich mit dem Gläubiger vorher einigen kann der Termin für die erneute abgabe der ev entfallen ? Habe ich das so richtig verstanden ?

    Vielen dank schonmal

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